Allgemeine Geschäftsbedingungen

Übersicht:

Geltungsbereich
Angebot und Vertragsschluss
Copyright by Oranje Reklame e.U.
Farbgetreue Wiedergabe der Produkte
Datentransfer
Preise
Express-, Wochenend-, Nachtzuschlag
Zahlung
Eigentumsvorbehalt
Mängelrügen und Gewehrleistung
Liefer und Lieferverzug
Versand und Gefahrenübergang
Montagen
Erfülungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit


1. Geltungsbereich:

Alle Angebote, Lieferungen, Dienste und Leistungen die Oranje Reklame e.U. erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner unsere Bedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Entgegenstehenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit und schon jetzt widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und überhaupt sämtliche Erklärungen der Firma Oranje Reklame e.U. und auch des Vertragspartners sind nur bei Einhaltung von Schriftform wirksam. Das gilt auch für einen Verzicht auf diese Schriftformklausel. Vertragspartner ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.



Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zustande mit:

Oranje Reklame e.U.
Freudenauer Hafenstraße 16
1020 Wien, Österreich
UID: 64397904


Geschäftsinhaber: Ronald Oudejans

2. Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag gilt erst dann als zustande gekommen, wenn das Angebot schriftlich bestätigt wird. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen sind sachlich und geistige Eigentum von Oranje Reklame e.U. und sind vertraulich zu behandeln. Unvollständige oder zweifelhafte Angaben in der Bestellung / Auftrag, die zu Falschlieferungen führen, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gilt diese als vom Vertragspartner genehmigt, sofern er nicht binnen 3 Tagen mittels eines Schreibens Gegenteiliges mitteilt. Unsere Angebotenen Positionen beruhen auf der Basis der Gesamtvergabe, die anderweitige Vergabe einzelner Positionen oder Leistungsgruppen berechtigt uns zur Neuberechnung der Einzelpreise.

3. Copyright by Oranje Reklame e.U.


Die Informationen aller Oranje Reklame e.U. Webseiten und deren kompletten Inhalte, sowie Grafiken und geistige Ideen des Schilderherstellers sind urheberechtlich geschützt. Abbildungen sowie sonstiger grafischer oder multimedialer Elemente, auch auszugsweise sind rechtswidrig und verstößt gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts. Dies gilt in der besonders auch für alle Verwertungsrechte wie Vervielfältigung, Übersetzung oder Verwendung in anderer digitalen oder gedruckten Form. Für registrierte und eingetragene Marken, Handelsnamen, Gebrauchsmuster und Logos gelten, auch wenn diese nicht als solche gekennzeichnet sind, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Es gelten die einheitlichen Geschäftsbedingungen vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation und vom Fachverband der Schilderhersteller der Wirtschaftskammer Österreichs.

4. Farbgetreue Wiedergabe der Produkte

Geringfügige Abweichungen vom Originalvorlagen und farbigen Reproduktionen gelten als vom Vertragspartner genehmigt. Eine Garantie für die Echtheitseigenschaften von Druckmaterial, Lackierungen, Pulverbeschichtungen. Laminaten und Kaschierungen wird nur in jedem Ausmaß geleistet, in dem sich der Vorlieferant Oranje Reklame e.U. gegenüber verpflichtet. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass das Endprodukt Abweichungen gegenüber einem korrekturfähigen Zwischenprodukt haben kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren, Kalibrierung des Bildschirms und vor allem unterschiedlicher Materialien bedingt sind. Die Garantie auf die Lebensdauer der Produkten und Farben bei Digitaldruck, Folien und Oberflächen beschichteter Materialien sind unterschiedlich und abhängig von der im Auftrag spezifizierten Qualität.

5. Datentransfer

Der Transfer von Daten und Unterlagen an uns erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Bei Verlust oder Veränderung beim Transfer von elektronisch übermittelten Daten übernimmt der Vertragspartner die Verantwortung.

6. Preise

Alle Preise verstehen sich ab Versandort zzgl. Verpackung und Transportkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden berechnet. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Vertragspartner gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behalten wir uns eine entsprechende Preisänderung vor. Unsere Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Bezugskosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die Kosten für die Erstellung von Reparaturarbeiten oder die Begutachtung werden den Vertragspartner in Rechnung gestellt.

7. Express-, Wochenend-, Nachtzuschlag

Sollte es notwendig sein, innerhalb von 48 Stunden dringende Aufträge zu erledigen oder unsere Produktionszeit über unsere normalen Geschäftszeiten überschreiten, wird ein Zuschlag von 50% des brutto Stundensatzes verrechnet. Die Entscheidung, ob das Überschreiten der Produktionszeit erforderlich ist, liegt ausschließlich bei uns.

8. Zahlung


Die Zahlung soll sofort nach Erhalt der Rechnung und spätestens 7 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen. Der Vertragspartner gerät auch ohne Mahnung mit Ablauf von 30 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Zinsen berechnet. Spätestens nach dem Verstreichen der mit der 1.Zahlungserinnerung und 2. Mahnung gesetzten Zahlungsfrist, aber auch bereits 30 Tage nach Rechnungsdatum, kann unsere Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Die Kosten hierfür sind vom Vertragspartner zu tragen. Gleichzeitig erfolgen weitere Lieferungen ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorkasse. Wird die Forderung über das Zahlungsziel hinaus gestundet, schuldet der Vertragspartner Zinsen in der Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners ernsthaft in Frage stellen, so werden sämtliche offenstehende Forderungen fällig. Außerdem sind wir berechtigt, die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen. Für eine Wiederaufnahme der Arbeiten sind gesonderte Absprachen zu treffen. Wir sind dann berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

9. Eigentumsvorbehalt

Lieferungen von Waren durch uns erfolgen stets unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns auf jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Ware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Bei zugriffen dritter auf die Ware wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem verhalten des Vertragspartners, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag. Alle zur Beseitigung von Pfändungen sowie zur Wiederbeschaffung der gelieferten Erzeugnisse aufgewandten Kosten sind von dem Vertragspartner zu erstatten.

10. Mängelrügen und Gewehrleistung


Der Vertragspartner hat die Ware zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich nach Erhalt, Schriftlich zu Rügen. Angelieferte Ware ist bei Empfang sofort zu Prüfen. Der Vertragspartner hat ins besondere seine Rügepflichten gegenüber dem Spediteur zu beachten. Ist beim Eintreffen der Ware diese oder die Verpackung beschädigt, muss der Vertragspartner sich dies vom Frachtführer schriftlich bestätigen lassen und uns diese Bestätigung unverzüglich zu Verfügung stellen. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der Gesamten Lieferung. Versteckte Mängel müssen Ebenfalls unverzüglich nach der Entdeckung, Schriftlich gerügt werden. Auf unser Verlangen muss er Vertragspartner den Zeitpunkt der Entdeckung nachweisen. Kleine Handelsübliche oder Technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, des Gewichts usw. Rechtfertigen keine Mängelrügen. Etwaige Konstruktionsänderungen entsprechen dem jeweiligen stand der Technik und berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen. Unberechtigte Mängelrügen können wir zum Anlass nehmen, vom Vertragspartner die Erstattung der uns entstandenen Kosten zu Verlangen. Bei Mängelrügen muss das Kaufdatum mit Rechnung nachgewiesen werden können. Sind die Beanstandungen Berechtigt, leisten wir nach Prüfung, eine Nachbesserung, einen Preisnachlass oder vollwertigen Ersatz. Schlägt die Nachbesserung bzw. die Ersatzlieferung fehl, kann der Vertragspartner die Rückgängig Machung des Vertrages verlangen. Dieselben Rechte stehen dem Vertragspartner zu, wenn wir die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu Unrecht verweigern oder damit in Verzug geraten und der Vertragspartner uns eine Angemessene Nachfrist, die nicht Wunschgemäß abgelaufen ist, gesetzt haben. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang in Folge Fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger nachteiliger, von uns nicht zu vertretender Einfluss entstehen. Verluste oder Beschädigungen auf dem Transport sind vom Empfänger beim Transporteur zu reklamieren. Dieses gilt auch bei einem Schaden, bei dem eine Beschädigung der Verpackung nicht sichtbar ist. Fehlerhafte Stücke sind vor der Ersatzliefung zurückzugeben, es sei den wir verzichten hierauf Schriftlich. Weiter gehende Ansprüche jedweder Art auf Wandlung oder Minderung, Vergütung von Schaden oder Arbeitslohn, Ersatz sogenannten Mangelfolgeschäden, Verzugszinsen, Verzugsstrafen usw. sind ausgeschlossen. Ungeachtet Erhobener Mängelrügen ist der Vertragspartner verpflichtet, die Ware abzunehmen abzuladen und Sachgemäß zu lagern. Eine Haftung für Schäden die aus dem Gebrauch von elektronischen Geräten, Software und ähnliche Artikeln Entstehen, schließen wir aus.

11. Lieferung und Lieferverzug

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich Schriftlich etwas anderes Vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höhere Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetroffene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnungen usw. auch wenn die bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu Vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferungen bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder Teilweise vom Vertrag zurück zu treten. Wenn die Behinderung länger als 6 Monate dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten. Schadensersatzansprüche wegen nicht Erfüllung oder verspäteter Lieferung sind Ausgeschlossen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, sind wir berechtigt, im die dadurch Entstandenen kosten in Rechnung zu stellen. Die Lieferfrist beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung und Erfüllung aller dem Vertragspartner obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen wie; eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit, Behördliche und etwa für die Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Vertragspartner zu erwirken. Genehmigungen sind Rechtzeitig ein zu holen sonst verlängert sich dem entsprechen die Lieferfrist.

12.Versand und Gefahrenübergang

Versandweg und Verpackung sind unserer Wahl überlassen, ohne dass dafür eine Haftung, außer für den Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, übernommen wird. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unserer Versandorte, geht die Gefahr auf den Vertragspartner über. Express kosten oder Sonderwünsche gehen zu Lasten des Vertragspartners.

13.Montagen

Wir gehen davon aus, dass der Vertragspartner bei der Bestellung unsere Produkte alle die hierfür notwendigen Genehmigungen eingeholt hat, der ansonsten für sämtliche Zusatzkosten wie Entfernung und die Gerichtskosten aufkommen muss.

14.Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers in Wien, Österreich. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eventuell unwirksame Bestimmungen werden durch diejenigen zulässigen ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Das gleiche gilt für etwaige Lücken dieser Bedingungen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Gesetze.



Stand 07.02.2012